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Liebe Tierschützer Bezüglich der Frage zum Thema Auslandstierschutz und der Tierheimförderung "Bauliche Maßnahmen": die Aufnahme von privat mitgeführten Hunden von Flüchtlingen aus der Ukraine in Tierheimen, die vorübergehend in Tierheimen in NRW untergebracht werden, fällt nicht unter das "Handeln mit Auslandshunden" im Sinne der Förderrichtlinie.
"Auf der Flucht vor dem Krieg erreichen derzeit täglich hunderte Menschen die Landesunterkünfte in Nordrhein-Westfalen. Viele der geflüchteten Personen aus der Ukraine führen Heimtiere - vor allem Hunde und Katzen, aber auch Nager und Vögel - mit sich. Die grundsätzlich für die Einführung von Heimtieren in die Europäische Union geltenden, strengen, tierseuchenrechtlichen Bestimmungen wurden aufgrund der besonderen Krisensituation vorübergehend auf ein erleichtertes Verfahren für privat mitgeführte Heimtiere von Flüchtlingen aus der Ukraine reduziert, auf das sich alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut bei der Einreise von Haustieren aus der Ukraine geeinigt haben.
Geflüchtete Personen, die eine Unterkunft erhalten haben, müssen ihre mitgebrachten Heimtiere bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden melden, um eine amtliche Beobachtung dieser gewährleisten zu können. Aufgrund der Flucht können Halterinnen und Halter die Tiergesundheitsvoraussetzungen wie eine Tollwutimpfung, Mikrochipkennzeichnung und Labor-Blutuntersuchungsbefunde zur Bestätigung einer stabilen Tollwutimpfung in der Regel nicht erfüllen oder nachweisen. Daher ist eine Beobachtung durch die Veterinärbehörden erforderlich. Falls notwendig, müssen betroffene Heimtiere schnellstmöglich gegen Tollwut geimpft, gekennzeichnet und mit einem Heimtierausweis versehen werden.
Die zuständigen Veterinärämter entscheiden auch über eine Eignung der vorhandenen Räumlichkeiten für eine gegebenenfalls erforderliche Isolierung der Tiere. In Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen gelten besonders strenge Hygiene-Regeln: Um potentielle Gesundheitsgefahren für andere Bewohnerinnen und Bewohner durch die mitgebrachten Tiere auszuschließen, ist dort eine gemeinsame Unterbringung von Geflüchteten mit ihren Haustieren grundsätzlich nicht möglich. Für solche Notfälle organisiert die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte, Dr. Gerlinde von Dehn, ein Netzwerk von privaten Organisationen und Verbänden, die alternative Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen können. In dieser schweren Krisensituation sollten Tiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden. Es werden derzeit Kontaktdaten von Einzelpersonen, Vereinen und bereits entstandenen Netzwerken, welche ehrenamtlich organisiert Unterbringungs- und Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit ihren Heimtieren anbieten, gesammelt. Die Hilfsangebote werden über die zuständigen Behörden an die Kommunen weitergeleitet und können dort verwendet werden.
Die Landestierschutzbeauftragte bittet auch Sie um Mithilfe: Sollten Mensch und Tier kurzfristig nicht zusammen untergebracht werden können, so werden zahlreiche Unterbringungsmöglichkeiten für Tiere gesucht. Sollten derartige Möglichkeiten bei Ihnen im Tierheim vorhanden sein - in denen die Tiere ggfs. auch isoliert untergebracht werden können - so wenden Sie sich gerne jederzeit an das Büro der Tierschutzbeauftragten unter:
Dr. Gerlinde von Dehn Telefon: 0211/45 66-580 E-Mail: TierSchB@mulnv.nrw.de
Frau Melina Brauers Telefon: 0211/45 66-323
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!"
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