Checkliste für das Vorliegen eines Falles von Tierhorten (Animal Hoarding)

Nicht jeder, die der eine große Anzahl von Tieren hält, ist automatisch eine Tiersammlerin. Es müssen weitere entscheidende Faktoren hinzukommen, die nachfolgend erläutert werden. Diese Checkliste soll es Ihnen ermöglichen, einen Fall von Tierhorten (Animal Hoarding) besser einzuschätzen beziehungsweise zu erkennen. Es ist wichtig, Tendenzen von Animal Hoarding schon im Anfangsstadium zu erkennen. So kann zum einen den Tieren viel Leid erspart werden, zum anderen ist die Bereitschaft der betroffenen Menschen, Hilfe anzunehmen, erfahrungsgemäß zu Beginn noch größer. Wenn der Verdacht auf einen Fall von Animal Hoarding besteht, sollten Sie zuerst das persönliche Gespräch suchen. Bei einem guten Vertrauensverhältnis können Sie den die Tierhalter in eventuell dazu bringen, Hilfe anzunehmen oder zu suchen. Wenn der Zustand der Tiere bereits schlecht und kein persönlicher Zugang zu dem der Tierhalter in zu finden ist, ist das zuständige Veterinäramt und/oder die Ordnungsbehörde (Polizei) einzuschalten. Die in dieser Checkliste gesammelten Informationen sollen den Behörden wichtige Informationen und Hinweise liefern. Kreuzen Sie die zutreffenden Beobachtungen daher an.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an heimtiere@tierschutzbund.de.

1. Kriterien, die auf einen Fall von Animal Hoarding hinweisen (nach Patronek)

Es wird eine hohe Anzahl an Tieren gehalten. (Animal Hoarding ist allerdings nicht allein an der Anzahl der Tiere festzumachen. Ein Fall von Animal Hoarding kann bereits bei fünf Tieren vorliegen.)

o Auf dem zur Verfügung stehenden Platz leben zu viele Tiere.

Es ist keine tiergerechte Haltung und keine angemessene Pflege, Ernährung, Hygiene und medizinische Versorgung der Tiere gewährleistet.

Der*die Tierhalter*in zeigt keine Einsicht. Die Situation wird geleugnet.

2. Weitere Kriterien, die Hinweise auf Animal Hoarding geben

Beobachtungen zu den Haltungsbedingungen und zum Tierbestand

Unterbringung

Bedenklicher hygienischer Zustand der Haltungseinrichtung (Wohnung, Gelände, etc.)

o Böden durch Kot/Urin verunreinigt

o Verschmutzte Katzentoiletten, Zwinger, Käfige oder sonstige Unterbringungen

o Koppeln/Ausläufe verschlammt oder überweidet

Fütterung

Ausreichende Ernährung der Tiere mit Futter und Wasser ist nicht gewährleiste

o Tiere sind unterernährt oder mangelernährt

o Wasserstellen verschmutzt, leer oder nicht ausreichend vorhanden

o Unhygienische Futterstellen, verdorbenes oder ungeeignetes Futter (z. B. Schimmel)

o Extremfall: Kannibalismus

Pflege und tierärztliche Versorgung Erkennbar schlechter Allgemeinzustand der Tiere, gegebenenfalls auch Anzeichen von Krankheitssymptomen. Die Tiere werden nicht tiermedizinisch versorgt (keine Gesundheitsvorsorge durch Impfungen, keine Parasitenprophylaxe, etc.)

o Struppiges, verfilztes oder stark verdrecktes Fell, lichtes Federkleid

o Schlechter Ernährungszustand o Mangelhafte oder fehlende Pflege von Krallen, Hufen, Klauen, Zähnen

o Parasitenbefall

o Krankheitsanzeichen wie Schnupfensymptome, Durchfall, etc.

o Bisswunden, unbehandelte Verletzungen

o Extremfall: verendete Tiere

Fortpflanzung

Die Tiere können sich ungehindert vermehren und der Bestand vergrößert sich weiterhin. Besonders bei kleinen Heimtieren sehr schnelle Reproduktionsraten.

o Tiere sind nicht oder nicht konsequent kastriert

o Tiere sind nicht nach Geschlechtern getrennt

o Missbildungen; schwache Tiere, Kümmerer (Verdacht auf Inzucht)

Verhalten Tiere

zeigen Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensstörungen.

o Extreme Angst/Scheu vor Menschen/Umweltreizen

o Angstaggressives Verhalten o Unsauberkeit, Laufen im Kreis, Schwanzbeißen, Weben, monotones Bellen, etc.

o Selbstverstümmelung wie Benagen, Belecken, Federrupfen, etc.

o Apathie

o Stressbedingtes Verhalten wie Futterverweigerung, Durchfall, andauerndes Gähnen, Kotfressen

 

Beobachtungen zum*zur Tierhalter*in

Sozialkontakte und finanzielle Situation

Die Person ist eher zurückgezogen und unnahbar.

o Wenig oder keine sozialen Kontakte

o Starke persönliche Beeinträchtigung aufgrund der Verpflichtungen und der Wohnsituation (großer Tierbestand, verschmutzte Wohnräume)

o Vermutlich finanzielle Probleme aufgrund der Lage (Miete, eigene Versorgung und Versorgung der Tiere)

Verhalten

Wird die Person auf die Situation angesprochen, spielt sie die Zustände herunter oder leugnet sie. Die Person bezeichnet sich häufig als besonders tierlieb.

o Die Situation wird verheimlicht (Tiere werden versteckt, Haus/Wohnung abgeschottet)

o Außenstehenden wird der Zutritt verweigert

o Ausreden: Tierschutzarbeit, vorübergehende Notsituation, etc.

Sammeldrang

Der Tierbestand bleibt groß oder vergrößert sich weiter. Es können neben Tieren auch andere Objekte gehortet werden, Vermüllung möglich.

o Es werden aktiv Tiere gesammelt (vom Tierschutz, vom Schlachthof, Extremfall Einsammeln von Freigängerkatzen) oder weiter aktiv/passiv vermehrt

o Individuelle Bindung zu den Tieren ist nicht vorhanden

o Umzug in einen anderen Behördenkreis wegen vorheriger Auflagen zur Tierhaltung/Tierhalteverbot

o Zusätzlich vollgestelltes/vermülltes Grundstück/Haus/Wohnung

Problembewusstsein

Der die Tierhalter in erkennt die offensichtlichen Probleme der Tierhaltung nicht und zeigt keine Bestrebungen, etwas zu ändern. Hilfsangebote werden nicht angenommen.

o Der Zustand der Tiere wird nicht als schlecht erkannt

o Hygienische Zustände werden nicht als Problem für Tier und Mensch erkannt

o Kastration von Tieren wird abgelehnt

o Abgabe von Tieren oder Euthanasie schwer kranker Tiere wird abgelehnt

o Hilfe wird nicht für nötig befunden

 3. Weitere Angaben zur betroffenen Person

Den die typischen Tiersammler in gibt es nicht. Einige Charakteristika sind in verschiedenen Studien weltweit jedoch vermehrt beobachtet worden. Häufig sind ältere, alleinlebende Frauen betroffen. Psychische oder physische Probleme, vor allem innerhalb der früheren Familiengeschichte, können eine Rolle spielen. In vielen Fällen wird kein Beruf ausgeübt. Bitte halten Sie daher auch folgende Beobachtung zur betroffenen Person fest:

Geschlecht

o Weiblich

o Männlich

o Divers

Wohnsituation

o Allein

o Mit einer weiteren Person

o Mit Familie

Alter

o < 40 Jahre

o 40 – 60 Jahre

o > 60 Jahre

Berufstätigkeit

o Ja

o Nein

Versucht die Person, ihren Tierbestand aktiv zu vergrößern?

o Ja

o Nein

Bestehen eventuell psychische oder physische Erkrankungen (erste oberflächliche Einschätzung)?

o Demenz

o Sucht (Alkohol, Drogen, Medikamente)

o Zwänge/Ängste o Depressionen

o Körperliche Beeinträchtigungen

Sind missionarische Ambitionen zu erkennen?

o Tierhalter in meint, er sie müsse alle Tiere retten

o Tierhalter in glaubt, nur bei ihm ihr könnten die Tiere ein gutes Leben haben

o Radikal gegen jede Einschläferung

o Er sie äußert die Ansicht, Ärzt innen seien schädlich für Tiere

Literatur

· Campos-Lima, A. L., et al. (2015): Hoarding pet animals in obsessive-compulsive disorder. Acta Neuropsychiatr. 2015 Feb;27(1):8-13

· Deutscher Tierschutzbund - Auswertungen von Animal Hoarding-Fällen: www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/animal-hoarding/

· Ferreira, E.A., et. al (2017): Animal Hoarding Disorder: A new psychopathology? Psychiatry Res. 2017 Dec;258:221-225

· Gahr, M., Connemann, B. J., Freudenmann, R. W., Kölle, M. A., Schönfeldt[1]Lecuona, C. J. (2014): Animal Hoarding: eine psychische Störung mit Implikationen für die Öffentliche Gesundheit; Fortschr Neurol Psychiatr 2014; 82(6):330-336

· Joffe, M. et al. (2014): Characteristics of persons convicted for offences relating to animal hoarding in New South Wales. Aust Vet J. 2014 Oct;92(10):369-75

· Patronek GJ., 1999, Hoarding of animals: an under-recognized public health problem in a difficult-to-study population, Public Health Rep., 114(1):81-7.

· Patronek, G., Nathanson, J. (2009): A theoretical perspective to inform assessment and treatment strategies for animal hoarders. Clin Pscychol Rev 2009; 29: 274-281

· Saldarriaga-Cantillo, A., Rivas Nieto, J.C (2015): Noah syndrome: a variant of Diogenes syndrome accompanied by animal hoarding practices.J Elder Abuse Negl. 2015;27(3):270-5

· Sperlin. T. S. (2012): Animal Hoarding – das krankhafte Sammeln von Tieren; aktuelle Situation in Deutschland und Bedeutung für die Veterinärmedizin. Hannover, Dissertation. Tierärztliche Hochschule Hannover.

Stand 2022.

Immer wieder bekommen wir Meldungen über Kettenhaltung von Hunden. Wer glaubt, dass es sich inzwischen herumgesprochen hat, dass eine solche Haltung verboten ist, der irrt. Viele Hundehalter wissen nicht oder wollen nicht wissen, dass das Mindeste, was einem solch armen Wesen, das sein Dasein an einer Kette fristen muss, zugestanden werden muss, u. a. eine vorschriftsmässig angebrachte Laufvorrichtung ist. Aber wir fragen Sie, liebe Tierfreunde: Was hat ein Hund, der beste und treueste Freund des Menschen an der Kette oder im Zwinger - gleichbedeutend mit Einzelhaft - zu suchen ? Er ist ein soziales Wesen, das mit seinem (menschlichen) Rudel zusammensein möchte. Uns bricht jedesmal das Herz, wenn wir sehen, wie eine solch arme Kreatur unter Umständen jahrelang an einer Kette oder einsam im Zwinger vegetieren muss. Es liegt an uns, ihre Ketten zu brechen ! 

 

Gott wünscht, dass wir den Tieren beistehen, wenn sie der Hilfe bedürfen. Ein jedes Wesen in Bedrängnis hat gleiche Rechte auf Schutz.

 

 

§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung

(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.

(2) Die Anbindung muss

1.

an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,

2.

so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,

3.

so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.

(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.

(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.

(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.

(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.

(7) Die Anbindung ist verboten bei

1.

einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,

2.

einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,

3.

einer säugenden Hündin,

4.

einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.

 

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