Gebt den Tieren Recht!
Tierschutz-Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen
03.05.2011
Staatskanzlei Pressestelle
40190 Düsseldorf
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www.nrw.de
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 489/5/2011
Kabinett verabschiedet Verbandsklagerecht für
Tierschutzvereine
Minister Remmel: Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte in
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und
Verbraucherschutz teilt mit:
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein
Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. „Das Gesetz
ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte“, sagte Verbraucherschutzminister
Johannes Remmel. „Denn Tiere können sich nicht
wehren und erstmals wird ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen
Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig
an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon. Tierschutz
hat Verfassungsrang, und Tiere, die unter ihren Haltungsbedingungen
leiden, benötigen einen gleichgestellten Rechtsschutz, den wir
mit dem Verbandsklagerecht nun einführen werden.“
Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten
Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten
Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten
Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die
Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende
Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen
zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln
möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis von Tierversuchen.
Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften
in ausreichendem Maße beachtet wurden.
Mit der Verabschiedung im Kabinett beginnt gleichzeitig die Anhörung
der kommunalen Spitzenverbände. Das Parlament wird sich spätestens
im Herbst mit dem „Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht
und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ befassen.
„Hier in Nordrhein-Westfalen setzen wir uns aktiv für den Tierschutz ein
und setzen unsere Vorhaben in die Tat um“, ergänzte Remmel. „Bundesministerin
Aigner ist dagegen beim Tierschutz bisher nur durch Ankündigungen
aufgefallen. Ministerin Aigner sollte die Käfighaltung bei
Legehennen, das Schwänze- und Schnäbelkürzen sowie die Pelztierhaltung
endlich verbieten. Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren
Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten.“
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz in Nordrhein-Westfalen
sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,
Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-
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