Gebt den Tieren Recht!

 
Tierschutz-Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen

 
03.05.2011

Staatskanzlei Pressestelle

40190 Düsseldorf

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www.nrw.de

 

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 489/5/2011

Kabinett verabschiedet Verbandsklagerecht für

Tierschutzvereine

Minister Remmel: Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte in

Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und

Verbraucherschutz teilt mit:

 

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein

Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. „Das Gesetz

ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte“, sagte Verbraucherschutzminister

Johannes Remmel. „Denn Tiere können sich nicht

wehren und erstmals wird ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen

Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig

an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon. Tierschutz

hat Verfassungsrang, und Tiere, die unter ihren Haltungsbedingungen

leiden, benötigen einen gleichgestellten Rechtsschutz, den wir

mit dem Verbandsklagerecht nun einführen werden.“

Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten

Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten

Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten

Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die

Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende

Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen

zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln

möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis von Tierversuchen.

Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften

in ausreichendem Maße beachtet wurden.

Mit der Verabschiedung im Kabinett beginnt gleichzeitig die Anhörung

der kommunalen Spitzenverbände. Das Parlament wird sich spätestens

im Herbst mit dem „Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht

und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ befassen.

 

 „Hier in Nordrhein-Westfalen setzen wir uns aktiv für den Tierschutz ein

und setzen unsere Vorhaben in die Tat um“, ergänzte Remmel. „Bundesministerin

Aigner ist dagegen beim Tierschutz bisher nur durch Ankündigungen

aufgefallen. Ministerin Aigner sollte die Käfighaltung bei

Legehennen, das Schwänze- und Schnäbelkürzen sowie die Pelztierhaltung

endlich verbieten. Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte

Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren

Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten.“

 

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz in Nordrhein-Westfalen

sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums

für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,

 
Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

 
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-

 
Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

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